Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie

Bei der Ausbildung zum/zur Klinischen- und GesundheitspsychologIn handelt es sich um eine postgraduale Ausbildung, also einer Ausbildung, die nach der Beendigung des Master/Diplomstudiums der Psychologie absolviert werden kann. Ziel der Ausbildung ist es vertiefende Kenntnisse im Bereich der Diagnostik und Therapie von psychischen Störungen zu erlangen um die Berufsberechtigung als PsychologIn im Gesundheitswesen zu erhalten. Nach der Absolvierung der theoretischen und praktischen Ausbildung kann man sich in die Liste der Klinischen PsychologInnen und die Liste der GesundheitspsychologInnen eintragen lassen und erhält dadurch das Recht eigenverantwortlich im Gesundheitswesen als PsychologIn tätig zu sein und darf die Berufsbezeichnung KlinsicheR PsychologIn/GesundheitspsychologIn führen. Bei diesen Berufsbezeichnungen handelt es sich um rechtlich geschützte Bezeichnungen; d.h. dass eine Person, die den Titel führt ohne in der Liste eingetragen zu sein, eine Straftat begeht.

 

Umfang

Achtung: Die hier beschriebene Ausbildung bezieht sich auf den momentanen Gesetzesstand. Mit 01.07.2014 tritt das neue PsychologInnengesetz in Kraft, wodurch sich sowohl der Inhalt als auch die Kosten für die Ausbildung stark verändern!

 

Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen: der theoretischen Ausbildung, welche bei verschiedenen Anbietern in Form eines mindestens 10 Monate dauernden Curriculums absolviert werden kann, und der praktischen Ausbildung, welche bei einer Einrichtung im Bereich des Gesundheitswesens absolviert werden kann (1480 Stunden Praxis und 120 Stunden Supervision). Bei einem Anstellungsverhältnis von 40h pro Woche entspricht das etwa einer Dauer von 10 Monaten, wobei auch weniger Wochenstunden absolviert werden können und sich dann einfach die Dauer verlängert (bei 30h ca. 13 MonateMonaten). Die Superivsion muss bei einer/m Klinsicher/n Gesundheitspychologin/en absolviert werden, die über ein 5 jährige Berufserfahrung verfügt. In Summe sind derzeit 1760h Theorie und Praxis zu absolvieren.

 

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung ist wie oben erwähnt in einer Einrichtung des Gesundheitswesens zu absolvieren, wobei diese Definition ein recht breites Feld umfasst. Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit kann man nach geeigneten Einrichtungen suchen (http://einrichtungen.ehealth.gv.at/). Es ist wichtig bereits vor Beginn des Praktikums sicher zu sein, dass es sich bei der Ausbildungsstelle um eine anerkannte Einrichtung handelt. Es ist auch möglich die praktische Ausbildung im Ausland zu absolvieren (auch hier: erst nachfragen, ob die Einrichtung anerkannt ist); die AusbildungskandidatInnen können die Ausbildung in maximal drei unterschiedlichen Einrichtungen absolvieren, es müssen allerdings mindestens 150 Stunden pro Einrichtung absolviert werden. Momentan bekommen die AusbildungskandidatInnen von den Einrichtungen meistens ein "Taschengeld" als Entschädigung für ihre erbrachte Leistung, welches sich meist in der Höhe von etwa 400 Euro brutto für 40 Wochenstunden bewegt. Nach Abzug der Sozial- und Krankenversicherung bleiben ca. 350€. Einige Ausnahmen (manche Justizvollzugsanstalten, Bundesheer) zahlen den AusbildungskandidatInnen höhere Aufwandsentschädigungen (hierbei sollte auch erwähnt werden, dass bspw. in Deutschland viele Einrichtungen höhere Aufwandsentschädigungen bezahlen als in Österreich).

!Achtung!: Mit 01. Juli 2014 tritt das neue PsychologInnengesetz in Kraft; im neuen Gesetz steht festgeschrieben, dass die praktische Ausbildung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu erfolgen hat (§ 8. (1) 2).

 

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung wird von verschiedenen Ausbildungsinstituten (BÖP, Schloss Hofen, …) angeboten, die sich zum Teil durch den angebotenen Service und die Kosten für die Ausbildung unterscheiden.

In der theoretischen Ausbildung werden zumindest folgende Inhalte behandelt: Grundlagen und Methoden der Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitsförderung; klinisch-psychologische Diagnostik; psychologische Interventionsstrategien und therapeutische Grundhaltungen; Rehabilitation; psychologische Supervision; Gruppenarbeit; Psychiatrie, Psychopathologie, Psychosomatik und Psychopharmakologie; Erstellung von Gutachten; Ethik; institutionelle, gesundheitsrechtliche und psychosoziale Rahmenbedingungen.

Auch hier gilt, dass ab dem 01. Juli 2014 durch das neue Gesetz eine neue Ausbildungsordnung in Kraft tritt. JedeR der/die die Ausbildung bis spätestens 30. Juni 2014 beginnt fällt dabei in die Übergangsregelung und hat 2 Jahre Zeit um den Theorieteil, bzw. 5 Jahre Zeit um den Praxisteil der Ausbildung nach den momentan gültigen Konditionen zu beenden.

 

Neues Gesetz ab dem 1. Juli 2014

Ab 01.07.2014 schaut die Ausbildung folgendermaßen aus: Die Ausbildung „Klinische Psychologie“ wird mit einem Gesamtausmaß von 2500 Stunden absolviert. Davon fallen 340 Einheiten (á 45 min.) auf die theoretische Ausbildung, welche aus einer allgemeinen Ausbildung (Grundmodul) und einer besonderen Ausbildung (Aufbaumodul) bestehen wird. Des Weiteren fallen in diese 2500 Stunden die klinische Arbeit, welche sich aus der praktischen Fachausbildungstätigkeit mit 2098 Stunden und der begleitende Supervison mit 120 Einheiten á 45 Minuten zusammensetzt; als dritter Anteil dieser 2500 Stunden sind 76 Einheiten Selbsterfahrung á 45 Minuten zu absolvieren.

Grundmodul: gesundheitsrechtliche, berufsrechtliche und psychosoziale Rahmenbedingungen; Ethik; Gesprächsführung und Kommunikation; psychologische Gesundheitsdienstleistungen im intra- und extramuralen Bereich, in der Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen; psychologische Konzepte der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung; Akutintervention, Krisenintervention, Notfallpsychologie und Erste Hilfe; Beratungsmethoden und Beratungssettings; Strategien, Methoden und Techniken der Diagnostik; psychologische Behandlungsmaßnahmen bei Einzelpersonen, Paaren und Gruppen; Psychopharmakologie und Psychopathologie; Evaluation von psychologischen Leistungen und Qualitätssicherung; Erstellung von Befunden und Erstattung von Zeugnissen, Gutachten und Stellungnahmen.

Aufbaumodul: Strategien und Methoden der differentialdiagnostischen Abklärung; Erstellen von klinisch-psychologischen Befunden und Sachverständigentätigkeit im Bereich der Klinischen Psychologie; Techniken und Interventionsstrategien der klinisch-psychologischen Behandlung und Beratung; klinisch-psychologische Maßnahmen bei verschiedenen Störungsbildern unter Berücksichtigung der medizinischen Aspekte und im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen; Patientenmanagement und Schnittstellenmanagement

 

Die Ausbildung „Gesundheitspsychologie“ wird mit einem Gesamtausmaß von 1940 Stunden absolviert werden. Davon fallen 340 Einheiten (á 45 min.) auf die theoretische Ausbildung, welche aus einer allgemeinen Ausbildung (Grundmodul) und einer besonderen Ausbildung (Aufbaumodul) bestehen wird. Des Weiteren fallen in diese 2500 Stunden die gesundheitspsychologische Arbeit, welche sich aus der praktischen Fachausbildungstätigkeit mit 1553 Stunden und der begleitende Supervison mit 100 Einheiten á 45 Minuten zusammensetzt; als dritter Anteil dieser 2500 Stunden sind 76 Einheiten Selbsterfahrung á 45 Minuten zu absolvieren.

 

Inhalt:

Grundmodul: gesundheitsrechtliche, berufsrechtliche und psychosoziale Rahmenbedingungen; Ethik; Gesprächsführung und Kommunikation; psychologische Gesundheitsdienstleistungen im intra- und extramuralen Bereich, in der Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen; psychologische Konzepte der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung; Akutintervention, Krisenintervention, Notfallpsychologie und Erste Hilfe; Beratungsmethoden und Beratungssettings; Strategien, Methoden und Techniken der Diagnostik; psychologische Behandlungsmaßnahmen bei Einzelpersonen, Paaren und Gruppen; Psychopharmakologie und Psychopathologie; Evaluation von psychologischen Leistungen und Qualitätssicherung; Erstellung von Befunden und Erstattung von Zeugnissen, Gutachten und Stellungnahmen.

Aufbaumodul: Erarbeitung, Umsetzung und Evaluation gesundheitspsychologischer Konzepte; Strategien, Methoden und Techniken der gesundheitspsychologischen Diagnostik und Behandlung in spezifischen Tätigkeitsfeldern; gesundheitspsychologische Maßnahmen unter Berücksichtigung der medizinischen Aspekte und im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen; gesundheitspsychologische Beratung, Training und Coaching für Einzelpersonen, Paare, Gruppen und Organisationen; Gesundheitsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit.

 

Wichtige Links

Bundesverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP):

http://boep.or.at/Curriculum-Klinische-un.162.0.html

Psychologengesetz 2013:

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00538/fname_306408.pdf

 

Vielen Dank an David R. für das Verfassen dieses Artikels.

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